Fertigstellung Spielplatz "Am Markt"





Neugestaltung Spielplatz „Am Markt“

Bitte reichen Sie eine Vorhabenbeschreibung mit folgenden Bestandteilen (sofern zutreffend) ein:

1. Darstellung der Ausgangssituation (aktuelle Nutzung und Zustand des Gebäudes, Baujahr etc.)

Der Elstraer Markt wurde im Jahr 2009 komplett umgestaltet. Auf einer Fläche von ca. 100m² wurde eine Sitzecke mit angrenzenden Balancierhölzern aus Robinenholz für Kleinkinder errichtet (siehe Fotos Anhang). Nach nun über 12 Jahren sind die Hölzer stark verwittert und es droht die Sperrung des Areals für das Spielen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Stadtrat das Ziel gesetzt, diese Fläche zu überplanen und neu zu gestalten.

2. Erläuterungen zum geplanten Vorhaben, Darstellung der Bestandteile des Vorhabens

Angedacht ist, auf dieser Fläche einen kleinen attraktiven Spielplatz für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren zu errichten. Für diese Altersgruppe gibt es im Ort Elstra noch keine expliziten Spielmöglichkeiten. Vorgesehen ist, auf der zu überplanenden Fläche von ca. 100m² ein multifunktionales Spielgerät zu errichten (siehe entsprechende Anlage), auf dem man klettern, kriechen, balancieren, rutschen und sogar bouldern kann. Fallschutzmatten sollen im gesamten Bereich aus Sicherheitsgründen angebracht werden.

3. Erläuterung zum angestrebten Zielzustand: Was soll konkret mit der Umsetzung des Vorhabens erreicht werden?

Mit der Umsetzung des Vorhabens soll ein altersgerechter kleiner Spielplatz entstehen, der in der Mitte der kleinen Stadt Elstra auch zur Erhöhung der Attraktivität des gesamten, fast 1 ha großen
Marktplatzes beitragen soll. Der Spielplatz wird einen wesentlichen Beitrag zur Belebung des Marktes leisten. Mit der Art der Gestaltung soll er auf die Symbolik des Stadtwappens mit der Elster als Wiedererkennungsmerkmal abstellen.

4. Kann das Vorhaben mehreren strategischen Zielen zugeordnet werden?

Mit der Neugestaltung des Spielplatzes auf dem Markt wird der gesamte Markt seiner Bedeutung als „Familien- und Freizeittreff“ und somit als wichtiger Standortfaktor endlich wieder gerecht werden können.
Da der Spielplatz insbesondere die Kinder im Altersspektrum von 1 bis 6 Jahren ansprechen soll, wird mit dem Umbau des Areals ein wesentlich größeres Publikum – einschließlich der Begleitpersonen der Kinder - erwartet. Die Spielecke war seit Entstehung immer für die Kinder verfügbar – aber auch immer wieder in kritischer Diskussion hinsichtlich ihrer sehr eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit. Mit diesem neuen Spielplatz - viele Ideen aus der Bürgerschaft berücksichtigend - schafft die Stadt ein kleines Schmuckstück – auch zur Schaffung regionale Identität.
Da der Spielplatz direkt an touristischen Radrouten und Wanderwegen der Westlausitz liegt, kann er zukünftig auch als touristisches Ziel und Pausenstation beworben werden.
Da sich zukünftig Alt und Jung auf diesem Spielplatz treffen werden herrscht große Zuversicht, dass soziale Kontakte und Netzwerke an diesem Ort geknüpft und gepflegt werden.

5. Dient das Vorhaben der Vernetzung von Partnern?

Mit der Neugestaltung des Spielplatzes kann dieses Areals im Gleichklang mit der Anziehungskraft des gesamten Elstraer Marktes als Magnet für die Elstraer und ihre Gäste gestärkt werden. Da sich an diesem Platz sowohl Kinder, Eltern und Senioren begegnen werden trägt er wesentlich zur Vernetzung der Generationen bei. Gleichermaßen kann dieser kleine Spielplatz - direkt im Elstraer Zentrum - als touristisches Zwischenziel auf Radrouten- und Wanderwege-Flyern des Westlausitz e.V. und des TGG Westlausitz e.V. vernetzend beworben werden.

6. Berücksichtigt das Vorhaben die Interessen unterschiedlicher Gruppen/Vereine/Nutzer insbesondere im Hinblick auf gemeinschaftliches Zusammenleben, Inklusion oder die Gleichstellung aller Geschlechter?

Mit dem Neubau des Spielplatzes erhöht sich die Attraktivität des Elstraer Marktes für Kinder, aber auch für die Eltern und Senioren. Mit der Neugestaltung des Spielplatzes wird endlich wieder in der Stadt Elstra ein attraktives altersgerechtes Angebot für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren geschaffen, sich spielend auszuprobieren. Sowohl für Kinder als auch Eltern und Großeltern wird ein wertiges Freizeitangebot auf dem Elstraer Markt geschaffen. Auch die Kinder der angrenzenden Kita haben in ihrer Betreuungszeit die Möglichkeit, auf das neu zu schaffende Angebot des Spielplatzes auf dem Markt zurückzugreifen.
Mit der Spielplatzordnung wird auch dem Aspekt Rechnung getragen, dass der Elstraer Ortskern eine dichte Wohnbebauung hat. So wird es in der Mittagszeit und ab den Abendstunden - in Abhängigkeit von der Jahreszeit - Nutzungsbeschränkungen geben, um auch den Bedürfnissen der anliegenden Bevölkerung Rechnung zu tragen.
Der neue Spielplatz wird die aktuellen großzügigen Nutzungsmöglichkeiten für Märkte und Feste nicht einschränken.
Der neue Spielplatz auf dem Elstraer Markt wird sämtliche Aspekte von Inklusion und Gender mainstreamig berücksichtigen. Im Zusammenhang mit dem Bau des Spielplatzes werden alle gesellschaftlichen und politischen Vorhaben, die mit dem Bau zu beachten sind - und die unterschiedlichsten Auswirkungen auf die Lebenssituationen und Interessen unterschiedlichster Geschlechter - m/d/w - haben - grundsätzlich und systematisch durch die Stadtverwaltung Elstra berücksichtigt.

7. Berücksichtigt das Vorhaben Aspekte der Barrierefreiheit?

Barrierefreie Lösungen werden auch beim Bau des Spielplatzes berücksichtigt. Kinder mit gesundheitlicher und/oder körperlicher Einschränkung soll je nach Einschränkungsgrad ermöglicht werden, das Areal ebenfalls nutzen zu können. Dem entsprechend einfache Einstiege und Hindernisse sind vorgesehen. Das neue Spielplatzangebot trägt dazu bei, dass das Areal grundsätzlich auch von Kindern mit Inklusionsanspruch genutzt werden kann.

8. Dient das Vorhaben dem Gemeinwesen?

Das Projekt leistet einen Beitrag für das Gemeinwesen, weil es dem Grundbedürfnis von Kindern nach Spiel und Bewegung Rechnung trägt. Darüber hinaus leistet das Projekt einen maßgeblichen Beitrag, der originären Funktion des Elstraer Marktes als Begegnungsstätte gerecht zu werden.

9. Dient das Vorhaben dem Erhalt/der Wiederherstellung der ursprünglichen Siedlungsstruktur bzw. der Verschönerung des Ortsbildes?

Mit Umsetzung des Projektes wird ein bedeutsamer Beitrag zur Erhaltung der Siedlungsstruktur geleistet, da es sich um eine Neugestaltung handelt. Darüber hinaus geht mit Umsetzung des Projektes ein wesentlicher Beitrag für die Verschönerung des Ortsbildes einher.

10. Unterstützt und aktiviert das Vorhaben regionaler Akteure?

Das Projekt wurde mit einem öffentlichkeitswirksamen Ideenwettbewerb, den die Stadtverwaltung Elstra ins Leben gerufen hat, initiiert. In der Sächsischen Zeitung, im Oberlausitzer Kurier und im Mitteilungsblatt sowie auf der Elstraer Internetseite wurde der Aufruf veröffentlicht, der die Bürgerschaft der Stadt Elstra ermutigen sollte, Vorschläge für die Neugestaltung des Spielplatzes einzureichen. Insgesamt 13 Vorschläge unterschiedlichster Personen, Familien, Gruppen und Klassenstufen lagen der Stadt Elstra zur Entscheidung vor. Der Stadtrat hatte die schwierige Aufgabe, über die beste Idee als Grundlage für das Projekt abzustimmen. Somit war es mit Unterstützung der einschlägigen Medien gelungen, sowohl Kinder als auch Erwachsene an der Entwicklung der Projektidee zu beteiligen.

11. Ist das Vorhaben energieeffizient?

Da nur regionale Unternehmen für den Bau des Spielplatzes angefragt werden, ist mit überschaubaren Transport- und Anfahrtskosten zu rechnen. Somit wird ein nicht unerheblicher Beitrag für die Energieeffizienz geleistet.

12. Dient das Vorhaben zur Schaffung eines generationsübergreifenden Angebotes?

Der Spielplatz wird einen generationenübergreifen Effekt entfalten, da er Anziehungspunkt für Kinder, aber auch für die Eltern und Großeltern sein wird.

13. Handelt es sich bei dem Vorhaben um eine Wiedernutzung, die in Anbetracht des Potentials an leerstehenden Gebäuden, höher bewertet wird als eine Umnutzung?

Mit dem Neubau des Spielplatzes wird das Areal einer Wiedernutzung als Spielplatz zugeführt.

14. Wird das Vorhaben von einer Familie realisiert?

nein

15. Sichert das Vorhaben die Funktionsfähigkeit bestehender Grundversorgungseinrichtungen / Einrichtungen der Daseinsfürsorge?

nein

16. Werden auf dem zu fördernden Grundstück mehrere Nutzungen zusammengefasst?

Das Spielen der Kinder und das gleichzeitige Entspannen von Eltern und Großeltern beinhaltet zumindest 2 Nutzungsbereiche, die mit der Umsetzung des Projektes verbunden sind.

17. Schafft oder erhält das Vorhaben Begegnungsstätten auf öffentlichen Freianlagen?

Der Spielplatz ist eine öffentliche Freifläche und damit Anziehungspunkt und Begegnungsstätte für die gesamte Bevölkerung, einschließlich der Touristen - zumal im unmittelbaren Bereich gastronomische Einrichtungen nur auf ihren Weckruf warten.

18. Siedeln sich durch das Vorhaben Personen aus dem überregionalen Raum an?

Mit der Investition in die Neugestaltung des Spielplatzes auf dem Elstraer Markt erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeit, dass sich Gastronomen und Einzelhändler am Elstraer Markt ansiedeln werden.

19. Werden durch das Vorhaben Kommunen/Teile von Kommunen in Bezug auf das Thema Mobilität besser erschlossen oder neue Möglichkeiten von Mobilität geschaffen?

nein

Unterschrift Vorhabenträger

Neugestaltung Spielplatz Am Markt