Die Afrikanische Schweinepest (ASP) wird in Sachsen seit fünf Jahren erfolgreich bekämpft.
Nun können alle Teile des Landkreises Bautzen aus der Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet) in eine Sperrzone I (Pufferzone) überführt werden und Teile der Sperrzone I komplett aufgehoben werden. Hierzu wurde von der EU-Kommission bereits die Durchführungsverordnung angepasst.
Im LK Bautzen gilt ab 26.11.2025:
Welche Gebiete fallen in die Sperrzone II (gefährdetes Gebiet)?
Diese wurde in Sachsen komplett aufgehoben
Welche Gebiete fallen nun in Sperrzone I ( Pufferzone)?
Gemeinde Crostwitz mit den Gemarkungen Horka, Crostwitz, Caseritz, Prautitz,
Gemeinde Elsterheide,
Gemeinde Königswartha,
Gemeinde Lohsa mit den Gemarkungen Driewitz Flur 1; Friedersdorf Flur 1; Hermsdorf Flure 1 bis 4; Koblenz Flure 2, 4 und 5; Litschen Flure 1 bis 5; Lohsa Flure 1 bis 3 und 12; Mortka Flure 1 und 2; Särchen Flure 1 bis 5; Steinitz Flure 1 bis 3; Weißig Flure 1 und 2, Weißkollm Flure 5 und 6,
Gemeinde Nebelschütz mit der Gemarkung Piskowitz,
Gemeinde Neschwitz,
Gemeinde Oßling mit den Gemarkungen Döbra, Liebegast Flure 1 bis 3, Milstrich, Skaska, Trado,
Gemeinde Puschwitz,
Gemeinde Räckelwitz,
Gemeinde Radibor mit den Gemarkungen Brohna, Droben, Lippitsch, Lomske/M, Luppa, Milkel, Quoos, Radibor,
Gemeinde Ralbitz-Rosenthal,
Gemeinde Stadt Hoyerswerda,
Gemeinde Stadt Lauta,
Gemeinde Stadt Wittichenau.
Was gilt in der Pufferzone?
Erleichterungen für Hausschweinehalter
Diese brauchen keine Genehmigungen für das Verbringen von Hausschweinen innerhalb Deutschlands zu beantragen. Sie können sich den Schlachtbetrieb aussuchen und sind nicht an benannte Schlachtbetriebe gebunden.
Erleichterungen für Jäger.
Selbst angeeignetes Schwarzwild darf nun wieder bundesweit in begrenztem Umfang vermarktet werden. Die Untersuchungspflichten (ASP- und Trichinenuntersuchung) unter Nutzung der SWM-App und das Prämiensystem gelten unverändert fort. Zu beachten ist, dass erlegte, nicht angeeigneten Wildschweine, Fall- und Unfallwild sowie Aufbruch und Schwarte Sperrzonenübergreifend entsorgt werden kann.
Welche Gebiete fallen aus der Pufferzone?
Alle, hier nicht aufgeführten Gemeinden/-teile fallen aus den Sperrzonen heraus und gelten damit als seuchenfrei, wie vor Beginn des ASP-Seuchenzuges.
Die Untersuchungspflichten für Schwarzwild bleiben unverändert (Landesweites ASP-Monitoring)
Was gilt in den seuchenfreien Gebieten?
Erleichterungen für Hausschweinehalter
Es entfallen alle bisherigen Einschränkungen für Schweinehalter.
Jäger
Außerhalb der Sperrzonen beträgt der Entschädigungsanspruch je erlegtem Wildschwein 20 Euro für die Blutproben und ist wie bisher beim Veterinäramt zu beantragen (unter Nutzung der SWM-App). Die Option „Verzicht auf Aneignung“ entfällt.
Es entfällt die Entsorgungspflicht für Aufbruch und Schwarte.
Die Kadaversammelpunkte des Veterinäramtes Bautzen in Hoyerswerda, Lohsa und Burgneudorf bleiben in Nutzung.
Über die weitere Nutzung des neu eingerichteten Kadaversammelpunktes in der Gemeinde Elsterheide (Kalkmischanlage Blunoer Südgraben) wird noch entschieden.
Ebenso halten wir die Kadaversammelstelle in Bautzen bis auf weiteres offen.
Sie werden gebeten, in den nunmehr ASP-freien Gebieten die Beschilderung zu entfernen und einzulagern.
Die neuen Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen wurden am 25.11.2025 veröffentlicht, und gelten ab 26.11.2025.
Auf der Bekanntmachungsseite der LDS sind diese ebenfalls verlinkt.
Die kartografische Darstellung der Sperrzonen als interaktive Karte finden Sie hier im Karte - Geoportal Sachsenatlas - sachsen.de
Dieses Schreiben richtet sich an die Bürgermeister/-innen der oben genannten betroffenen Gemeinden. Die nicht genannten betrachten dies bitte als Information.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Ohne Hilfe der Städte und Gemeinden hätten wir diesen Erfolg kaum erreichen können.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (03591 5251 39001, 03591 5251 39116, lueva@lra-bautzen.de)
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Bialek
Amtstierarzt
Leiter des LÜVA
Sie wollen einem Kind Liebe und Geborgenheit geben, es in seiner Entwicklung fördern, es dabei begleiten, Erlebtes zu verarbeiten und es zu einer selbstbestimmten Persönlichkeit erziehen?
Der Landkreis Bautzen sucht interessierte Familien,Paare und Alleinerziehende, die sich dieser Aufgabe stellen möchten.
Der Pflegekinderdienst des Landkreises Bautzen lädt am Dienstag, 15. April 2025, 17:00 bis 19:00 Uhr, zur nächsten Online-Infoveranstaltung ein.
Sie erfahren:
Warum werden Kinder zu Pflegekindern?
Wie wird man Pflegefamilie?
Welche Aufgaben hat eine Pflegefamilie?
Welche rechtlichen Hintergründe haben Pflegeverhältnisse?
Wie werden Pflegefamilien unterstützt?
Wenn Sie Interesse haben und mehr über dieses Thema erfahren möchten, sind Sie herzlich eingeladen.
Die Anmeldung ist unter https://www.landkreis-bautzen.de/pflegeeltern möglich.
Die weiteren Termine in 2025 sind:
Dienstag, 02.09.2025, 17:00 bis 19:00 Uhr
Dienstag, 25.11.2025, 17:00 bis 19:00 Uhr
Ihre
Stadtverwaltung Elstra
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse 2025 (ca. 150 KB)
Entstanden während der Corona-Zeit erschien im August 2021 der erste „Schummlauer“ im Netz. Wir wollten unsere Einwohner und Interessierte mit kleinen Geschichten aus Elstra unterhalten und zeigen, dass der Elstraer Heimat- und Geschichtsverein weiter arbeitet.
Monatlich gibt es unter http://www.mein-elstra.de in der Rubrik „Schummlauer“ eine neue Geschichte. Mit Unterstützung der Stadtverwaltung Elstra werden zum Quartalsende jeweils die letzten drei Beiträge ausgedruckt und sind kostenlos im Rathaus erhältlich. Damit wollen wir auch den Einwohnern diese Geschichten zugänglich machen, die nicht im Internet unterwegs sind.
Bisher habe wir eine gute Resonanz auf diese kleine Form der Geschichten erfahren. Wir würden uns freuen, wenn weiterhin Einwohner uns kleine Begebenheiten aus Vergangenheit und Gegenwart schildern, die wir dann im „Schummlauer“ veröffentlichen. Bitte melden Sie sich unter schummlauer@mein-elstra.de
Elstraer Heimat- und Geschichtsverein e.V.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in der folgenden Präsentation können Sie sich einen Überblick über die Entwicklungsziele der Stadt Elstra verschaffen.Die Inhalte basieren auf einem Abstimmungsprozess in 4 Sitzungen des Elstraer Stadtentwicklungsausschusses und von 2 Einwohnerversammlungen.Die Anregungen und Hinweise der Bürgerschaft, die aus den öffentlichen Versammlungen an die Stadtverwaltung herangetragen wurden, sind ebenfalls im Stadtentwicklungsausschuss abgewogen worden. Teile dieser Beiträge flossen in den Entwicklungszielen der Stadt Elstra ein.
Der Prozess soll in der Erarbeitung eines Flächennutzungsplanes (FLNP) für die Stadt Elstra, einschließlich ihrer 12 Ortsteile, münden.
Die Beauftragung zur Erstellung des FLNP soll noch im Jahr 2022 erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Wachholz
Bürgermeister
Ziele Stadtentwicklung Stadt Elstra Stand November 2021 (ca. 3 MB)