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Aktuelle Informationen
Festsetzung der Grundsteuer 2012 für die Stadt Elstra für das Kalender 2012 1. Steuerfestsetzung 1.1. Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBL. I S. 2.794), macht die Stadt Elstra folgendes bekannt: Für diejenigen Steuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2012 die gleiche Grundsteuer A und B wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird die Grundsteuer hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerpflichtigen treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht, anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamtes, ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid. 1.2. Die Festsetzung der Grundsteuern für Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser, die auf der Grundlage der Ersatzbemessung gemäß § 42 GrStG veranlagt sind, erfolgt die Jahressteuerfestsetzung gemäß Pkt. 1.1. unter Vorbehalt der Nachprüfung. Für solche Grundstücke, bei denen Änderungen gegenüber der letzten Steueranmeldung eingetreten sind, ist ohne Aufforderung eine neue Steueranmeldung für das Kalenderjahr 2012 abzugeben. Formulare erhalten Sie im Rathaus/Kämmerei. 2. Zahlungsaufforderung Alle Steuerpflichtigen werden gebeten, die Grundsteuer 2012 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben und unter Angabe des Kassenzeichens auf das Bankkonto der Stadt Elstra Konto-Nr.:
122 661 2 3. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Elstra, Am Markt 1, 01920 Elstra oder Landratsamt Bautzen, Kommunalamt, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen einzulegen. Der
Widerspruch erzeugt jedoch keine aufschiebende Wirkung. Das Bundesministerium des Innern hat seit Anfang Mai ein Informations- und Serviceportal zum neuen Personalausweis ins Internet gestellt. Unter www.personalausweisportal.de können sich Bürgerinnen und Bürger, Firmen und Verwaltungen umfassend über den neuen Ausweis informieren. M.Richter Bekanntmachung
nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG
der Stadt Elstra für das Jahr 2010
Probealarm Sirenen
Die Umstellung der Sirenen auf Digitalalarm ist in den Gemeinden Rauschwitz, Kindisch, Prietitz und Kriepitz
abgeschlossen. Jeden ersten Samstag im Monat wird ein Probelauf der Sirenen durchgeführt, außer an
den gesetzlichen Feiertagen. Die erste Probealarmierung erfolgt am 05.11.2011 gegen 12:00 Uhr.
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| Stadtverwaltung Elstra · Am Markt 1 · 01920 Elstra · Telefon +49 (35793) 81-0 · Fax +49 (35793) 81-25 · Mail stadtelstra@t-online.de | |||