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Sprechzeiten der Stadtverwaltung

Dienstag:       09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag:   09.00 Uhr bis 12.00 Uhr  und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Gewerbe-/Einwohnermeldeamt zusätzlich:
Montag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

 

 

 

 

 








 

Festsetzung der Grundsteuer 2012 für die Stadt Elstra für das Kalender 2012

1. Steuerfestsetzung

1.1.

Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBL. I S. 2.794), macht die Stadt Elstra folgendes bekannt:

Für diejenigen Steuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2012 die gleiche Grundsteuer A und B wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird die Grundsteuer hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerpflichtigen treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht, anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamtes, ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.

1.2.

Die Festsetzung der Grundsteuern für Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser, die auf der Grundlage der Ersatzbemessung gemäß § 42 GrStG veranlagt sind, erfolgt die Jahressteuerfestsetzung gemäß Pkt. 1.1. unter Vorbehalt der Nachprüfung. Für solche Grundstücke, bei denen Änderungen gegenüber der letzten Steueranmeldung eingetreten sind, ist ohne Aufforderung eine neue Steueranmeldung für das Kalenderjahr 2012 abzugeben. Formulare erhalten Sie im Rathaus/Kämmerei.

2. Zahlungsaufforderung

Alle Steuerpflichtigen werden gebeten, die Grundsteuer 2012 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben und unter Angabe des Kassenzeichens auf das Bankkonto der Stadt Elstra

Konto-Nr.: 122 661 2
BLZ: 120 300 00
Deutsche Kreditbank

zu überweisen oder einzuzahlen. Erteilte Abbuchungsaufträge werden automatisch zum jeweiligen Termin ausgeführt.

3. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Elstra, Am Markt 1, 01920 Elstra oder Landratsamt Bautzen, Kommunalamt, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen einzulegen.

Der Widerspruch erzeugt jedoch keine aufschiebende Wirkung.



Wichtige Informationen zum "Neuen Personalausweis"

Das Bundesministerium des Innern hat seit Anfang Mai ein Informations- und Serviceportal zum neuen Personalausweis ins Internet gestellt. Unter www.personalausweisportal.de können sich Bürgerinnen und Bürger, Firmen und Verwaltungen umfassend über den neuen Ausweis informieren.

M.Richter         
Stadtverwaltung Elstra


Bekanntmachung
nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG
der Stadt Elstra für das Jahr 2010

Betriebskosten Kita 2010

Probealarm Sirenen
 
Die Umstellung der Sirenen auf Digitalalarm ist in den Gemeinden Rauschwitz, Kindisch, Prietitz und Kriepitz  
abgeschlossen. Jeden ersten Samstag  im Monat wird ein Probelauf der Sirenen durchgeführt, außer an 
den gesetzlichen Feiertagen. Die erste Probealarmierung erfolgt am 05.11.2011 gegen 12:00 Uhr.

 



  Stadtverwaltung Elstra · Am Markt 1 · 01920 Elstra · Telefon +49 (35793) 81-0 · Fax +49 (35793) 81-25 · Mail stadtelstra@t-online.de